AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der H-HotelHunter.de mit Sitz 82433 Bad Kohgrub

Stand: 01.01.2019

Präambel
H-HotelHunter ist auf die Platzierung von Fach- und Führungskräften in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Touristik spezialisiert. Dabei werden Personalauswahlprozesse beratend und mit Know-how begleitet. Diese AGBs regeln die Bedingungen, zu denen die einzelnen Vermittlungsaufträge abgewickelt werden. Die individuellen Aufträge, die auf Grundlage dieser Bedingungen abgewickelt werden, werden je nach Bedarf vom Auftraggeber persönlich, telefonisch oder schriftlich an H-HotelHunter weitergegeben.

  1. Auftragsgegenstand
    H-HotelHunter ist beauftragt, ArbeitnehmerInnen aus dem In- und Ausland an Arbeitgeber speziell im Bereich Tourismus, Hotellerie, Gastronomie zu vermitteln. Die Vermittlung hat die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit unselbständigen Tätigkeiten bzw. Dienstverhältnissen zwecks Beschäftigung von Personen zum Ziel. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung; nicht jedoch der Abschluss von Dienstverträgen im Namen des Auftraggebers.
  2. Auftragserteilung
    2.1Der Auftraggeber erstellt zur zweckmäßigen Vermittlungstätigkeit ein möglichst genaues Anforderungsprofil hinsichtlich des/der gewünschten Mitarbeiters/Mitarbeiterin, beschreibt den Arbeitsplatz und erteilt sämtliche Informationen, die für eine zielführende Vermittlung erforderlich sind. Aufträge an H-HotelHunter werden mündlich oder schriftlich erteilt und werden erst kostenpflichtig, wenn eine Leistung seitens H-HotelHunter erbracht wurde.

2.2 Nach Erteilung eines Vermittlungsauftrages erhält der Kunde eine nach Festlegung und Absprache vorselektierte Auswahl an adäquaten Bewerbern und Bewerberinnen. Erst nach positiver Beurteilung, Vorstellungsgespräch und erfolgreicher Einstellung unabhängig der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Probezeit entsteht der erste Teil einer Vermittlungsgebühr, nach der Probezeit (3 Monaten) entsteht der zweite Teil der Vermittlungsgebühr die der Arbeitgeber  zu entrichten hat.

2.3 Der Auftraggeber, sowie der Stellensuchende ermächtigen H-HotelHunter  ausdrücklich, sämtliche übermittelten Daten an Dritte zum Zweck der Vermittlungstätigkeit weiterzugeben. Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt die H-HotelHunter ausdrücklich, sämtliche über sein Unternehmen bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten sowie alle erteilten Informationen EDV-unterstützt zu verarbeiten und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an Dritte, insbesondere Behörden und sonstige Institutionen, weiterzugeben.

  1. Rechtsverhältnis Auftraggeber und vermittelte Person
    Die Tätigkeit von H-HotelHunter ist darauf ausgerichtet, Auftraggeber mit geeigneten Arbeitssuchenden zusammenzuführen. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt jedoch ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem/der Arbeits- bzw. Beschäftigungssuchenden. Sämtliche Regelungen arbeitsrechtlicher Natur obliegen dem Auftraggeber bzw. werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese Regelungen sind nicht Gegenstand und Bestandteil des H-HotelHunter Geschäftsfeldes bzw. Vermittlungsauftrages.
  2. Probezeit
    Der im Rahmen dieses Rechtsvertrages bzw. zur Abwicklung des Rechtsgeschäftes verwendete Ausdruck „Probezeit“ orientiert sich nicht an der im Dienstvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definierten gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Probezeit sondern beträgt als Grundlage der Vermittlungstätigkeit bei befristeten Saisonstellen 14 Tage und bei Jahres- bzw. unbefristeten Dienstverträgen 3 Monate.
  3. Besetzungsgarantie
    Sollte ein von H-HotelHunter vermittelter Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin innerhalb der Probezeit kündigen oder gekündigt werden übernimmt H-HotelHunter keine Haftung.
  4. Vermittlungsgebühr
    6.1 Die Vermittlungsgebühr beträgt bei befristeten Saisonstellen ein Bruttomonatsgehalt. Im Falle eines 2. Vertrages werden nochmals einmalig 50% der ursprünglichen Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Kaderpersonal bzw. Jahresstellen verrechnen wir bei Einstellung ein Bruttomonatsgehalt, und nach Ablauf der Probezeit ein weiteres Mal ein Bruttomonatsgehalt jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.2 Zur Ermittlung des Bruttomonatsgehaltes, übersendet der Auftraggeber eine Kopie des beiderseits unterzeichneten Arbeitsvertrages.

6.3 Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart binnen 14 Tagen ab Einstellungsdatum. Es wird auch dann fällig, falls ein Kandidat für eine andere Position oder einen anderen Standort des Auftraggebers unter Vertrag genommen wird.

6.4 Die Vermittlungsgebühr ist auch dann fällig, sofern ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Probezeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt wird. Die Weitergabe von Bewerbern an Dritte ist untersagt. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die hier zugrunde gelegte Probezeit nicht als arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit zu verstehen ist.

6.5 Auch wenn ein vorgeschlagener potentieller Arbeitnehmer vom Auftraggeber abgelehnt wird, fällt die Vermittlungsprovision in uneingeschränkter Höhe im Falle einer Einstellung dieses Arbeitnehmers im Zeitraum von zwölf Monaten nach Vorschlag durch H-HotelHunter an. Selbst wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, unabhängig davon ob diese vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erfolgt, ist eine aliquote Vermittlungsprovision für den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses ab einem Gesamtzeitraum von 4 Wochen unabhängig von der Probezeitenregelung fällig.

 

6.6 Reisekosten von Kandidaten zu Vorstellungsgesprächen werden von H-HotelHunter nicht übernommen.

6.7 Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis).

  1. Haftung
    7.1 H-HotelHunter recherchiert nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vermittelte Personen. Es kann nicht garantiert werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht auch anderweitig platziert wird bzw. sich dieser nicht anderweitig entscheidet. H-HotelHunter trifft keinerlei Haftung für die fachliche, physische oder psychische Eignung des Vermittelten. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn sich der bzw. die Vermittelte Eignungsprüfungen, Tests und Einstufungsprüfungen unterzogen hat und die daraus resultierenden Ergebnisse dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Ebenso sind Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des Vermittelten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

7.2 Der Auftraggeber hat H-HotelHunter ausdrücklich und nachweisbar auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den Vermittelten aufmerksam zu machen. Der Auftraggeber haftet H-HotelHunter für Schäden, die infolge der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen) oder jene des gegenständlichen Vertrages entstehen.

7.3 Aus Datenschutzgründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die von              H-HotelHunter übermittelten Daten und Informationen nicht an Dritte weiter gegeben werden dürfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von H-HotelHunter übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu verwenden. Für Verletzungen der angegebenen Bestimmungen haftet der Auftraggeber. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim Auftraggeber zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weiterübermittlung der von H-HotelHunter bekannt gegebenen Daten ist untersagt.

  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestandteile und der darin enthaltenen übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten entspricht.
  2. Sonstiges
    9.1 Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Der Auftraggeber verzichtet auf die Berufung mündlicher Neben- oder Zusatzabreden. H-HotelHunter haftet nicht für Nachteile die aus Erfassungsfehlern resultieren.

Sie haben Fragen zu unserem Service?
Unsere Berater sind jederzeit gerne für Sie da.

 

§4 Anzeigepflicht
4.1 Der Auftraggeber wird der Personalberatung unverzüglich anzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat.
4.2 Ferner wird er den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem von der Personalvermittlung angebotenen oder einem anderen Bewerber der Personalvermittlung unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrags anzeigen.

In dem Vertrag hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsvertrag als Nachweis zu übersenden.


sowie das Thema Datenschutz:

§7 Vertraulichkeit
Die Personalberatung verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
§8 - Datenschutz
Der Auftraggeber und die Personalberatung versichern die Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.